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Was bedeutet die "Notbremse" für Ingolstadt?

Neue Corona-Regeln ab Samstag, 3. April 2021
Jetzt ist es soweit: das RKI meldete am Donnerstagmorgen für Ingolstadt zum dritten Mal in Folge eine 7-Tage-Inzidenz über 100. Somit tritt ab Samstag die sogenannte Notbremse in Kraft. Wir klären auf, was diese bedeutet.
Die neuen Regeln für Ingolstadt treten ab Samstag, 3. April, 0 Uhr in Kraft.
Kontaktbeschränkung
Eigener Haushalt sowie zusätzlich eine weitere Person. Die zu den Hausständen gehörenden Kinder unter 14 Jahren bleiben für die Gesamtzahl außer Betracht.
Nächtliche Ausgangssperre
Zwischen 22 und 5 Uhr ist der Aufenthalt außerhalb der eigenen Wohnung untersagt, außer in begründeten Ausnahmefällen.
- medizinischer oder veterinärmedizinischer Notfall oder andere medizinisch unaufschiebbare Behandlungen
- Ausübung beruflicher oder dienstlicher Tätigkeiten oder unaufschiebbarer Ausbildungszwecke
- Wahrnehmung des Sorge- und Umgangsrechts
- unaufschiebbare Betreuung unterstützungsbedürftiger Personen und Minderjähriger
- Begleitung Sterbender
- Handlungen zur Versorgung von Tieren oder
- ähnlichen gewichtigen und unabweisbaren Gründen.
Shopping
Ladengeschäfte mit Kundenverkehr für Handels-, Dienstleistungs- und Handwerksbetriebe dürfen nur noch „Click & Collect“ anbieten. Weiterhin ohne Einschränkungen dürfen jene Geschäfte des täglichen Bedarfs öffnen (z.B. Lebensmittelhandel), die ausgenommen sind.
Ausgenommen sind der Lebensmittelhandel inklusive Direktvermarktung, Lieferdienste, Getränkemärkte, Reformhäuser, Babyfachmärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Optiker, Hörgeräteakustiker, Tankstellen, Kfz-Werkstätten, Fahrradwerkstätten, Banken und Sparkassen, Pfandleihhäuser, Filialen des Brief- und Versandhandels, Reinigungen und Waschsalons, Blumenfachgeschäfte, Gartenmärkte, Gärtnereien, Baumschulen, Baumärkte, der Verkauf von Presseartikeln, Versicherungsbüros, Buchhandlungen, Tierbedarf und Futtermittel und sonstige für die tägliche Versorgung unverzichtbare Ladengeschäfte sowie der Großhandel.
Kultur
Kulturstätten sind geschlossen (Museen, Ausstellungen, Gedenkstätten und vergleichbare Kulturstätten sowie zoologische Gärten). Theater, Opern, Konzerthäuser, Bühnen, Kinos und ähnliche Einrichtungen ebenso. Stadtbücherei, Wissenschaftliche Stadtbibliothek und Stadtarchiv sind nicht betroffen und haben zu den üblichen Zeiten geöffnet.
Sport
Nur kontaktfreier Sport unter Einhaltung der Kontaktbeschränkung. Ausübung von Mannschaftssport ist untersagt. Wettkampf und Trainingsbetrieb der Berufssportler bleibt unberührt.
Betreuung
Tagesbetreuungsangebote für Kinder, Jugendliche und junge Volljährige sind geschlossen.
Jene Ingolstädter Kitas, die während der Osterferien regulär geöffnet sind, bieten wieder eine Notbetreuung an. Hierfür gelten die bekannten Vorgaben: BayMBl. 2020 Nr. 765 – Verkündungsplattform Bayern (verkuendung-bayern.de). Betroffene Eltern werden gebeten, sich mit ihrer Kindertageseinrichtung in Verbindung zu setzen.
Schulen sind aufgrund der Osterferien ohnehin geschlossen.
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