3×50 = Kontaktbeschränkung

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3x50 = Kontaktbeschränkung

Foto: Adobe Stock / Dmitry Kovalchuk

Nach der dreimaligen Überschreitung der 7-Tage-Inzidenz von 35 traten am Montag neue Corona-Regeln  für Ungeimpfte in Kraft, da nun auch der Wert von 50 dreimal überschritten wurde, kommen ab heute, 26.8., nochmal ein paar hinzu.

Kontaktbeschränkung:
Der gemeinsame Aufenthalt im öffentlichen Raum, in privat genutzten Räumen und auf privat genutzten Grundstücken ist nur mit den Angehörigen des eigenen Hausstands sowie zusätzlich den Angehörigen zweier weiterer Hausstände gestattet, solange dabei eine Gesamtzahl von insgesamt zehn Personen nicht überschritten wird. Zu diesen Hausständen gehörende Kinder unter 14 Jahren bleiben für die Gesamtzahl außer Betracht. Für Geimpfte und Genesene gilt die Kontaktbeschränkung nicht.

Veranstaltungen:
Öffentliche und private Veranstaltungen aus besonderem Anlass und mit einem von Anfang an klar begrenzten und geladenen Personenkreis sind mit bis zu 25 Personen in geschlossenen Räumen und bis zu 50 Personen unter freiem Himmel erlaubt. Bei privaten Veranstaltungen können Geimpfte und Genesene zusätzlich hinzukommen.

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