Doch noch ein bisschen Christkindlmarktstimmung

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Doch noch ein bisschen Christkindlmarktstimmung

Für die Schausteller und Marktkaufleute waren die vergangenen Wochen eine Achterbahn der Gefühle. Erst hieß es, der Christkindlmarkt in Ingolstadt könne stattfinden. Als man dann begann, die Buden auf dem Theaterplatz aufzubauen, kam am nächsten Tag die Hiobsbotschaft: doch kein Christkindlmarkt. Und jetzt? Am gestrigen Dienstag hat sich die Stadt Ingolstadt eine Alternative überlegt.

Am Dienstagnachmmittag fand eine verwaltungsinterne Besprechung von Oberbürgermeister Christian Scharpf und Bürgermeisterin Dorothea Deneke-Stoll mit den zuständigen Referaten für Gesundheit, Recht, Sicherheit und Ordnung, Kultur und Bauverwaltung (Sondernutzungen) statt.

Dezentral ist die Devise

Dabei wurden in der Innenstadt mögliche Standflächen im öffentlichen Raum festgelegt (z.B. in der Ludwigstraße, Paradeplatz, Rathausplatz, …), an denen Marktbuden (zusätzlich zu evtl. bereits bestehenden Verkaufsständen) aufgestellt werden können und die Schausteller des Christkindlmarktes Waren und Speisen anbieten können.

Ingolstadt wird trockengelegt – Glühweinstände unter Auflagen möglich

Diese Angebote sollen unter den Auflagen entsprechender Abstände, des reinen To-Go-Verkaufs und mit einem Alkoholausschankverbot erlaubt werden. Das Kulturamt wird nun die für den Christkindlmarkt zugelassenen Schausteller ansprechen und deren Interesse abfragen. Im nächsten Schritt plant die Stadtverwaltung eine entsprechende Verteilung und wird diese kurzfristig mit dem Ausschuss für Veranstaltungen abstimmen. Einen Anspruch auf einen Ersatzplatz gibt es dabei aber nicht.

Verkaufsstände für Glühwein können dabei als Außengastronomieflächen genehmigt werden, aber nur in umzäunten Flächen, mit Personenzahlbegrenzung, Abstandsregeln, festen Sitzplätzen (keine Stehbereiche) und mit Maskenpflicht auf Verkehrsflächen.

Analog dazu soll mit einer Allgemeinverfügung für alle gastronomischen Angebote der Innenstadt der To-Go-Verkauf von Alkohol untersagt werden, eine Bewirtung nur auf festen Sitzplätzen (keine Stehbereiche) erlaubt und eine entsprechende Personenzahlbegrenzung (anhand der Sitzplätze) festgelegt werden. Außerhalb der genehmigten Flächen der Außengastronomie soll ganztags ein entsprechendes Alkoholkonsumverbot in der Innenstadt ausgesprochen werden. Die Allgemeinverfügung ist für die nächsten Tage angekündigt.

Zelte zählen nicht

Grundsätzlich weist die Stadt Ingolstadt darauf hin, dass Zelte mit geschlossenen Wänden nicht als Außengastronomie gerechnet werden können, da hier wie in Innenräumen kein zuverlässiger Luftaustausch stattfinden kann. Somit sind Zelte vor Lokalen mit geschlossenen Seitenwänden im infektionsschutzrechtlichen Sinne wie Innengastronomie zu behandeln – es gelten die entsprechenden Regelungen.

Die Ersten stehen schon

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