3×35 = Testpflicht

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3x35 = Testpflicht

Die vierte Welle rollt an (Foto: Adobe Stock / Siberian Art )

Die neue Woche beginnt mit neuen Corona-Regeln. Grund ist die dreimalige Überschreitung der 7-Tage-Inzidenz von 35. Was bedeutet das für Ingolstadt?

Wer vollständig geimpft oder von einer Covid-Erkrankung genesen ist, kann das Lesen jetzt eigentlich gleich wieder einstellen. Für diese Personengruppen ändert sich nichts. Alle anderen müssen sich seit Montag, 23. August 2021, 0 Uhr unter bestimmten Voraussetzungen testen lassen.

Ein Test ist erforderlich bei:

  • Teilnahme an Veranstaltungen in geschlossenen Räumen
  • Zugang zur Innengastronomie
  • Inanspruchnahme körpernaher Dienstleistungen in geschlossenen Räumen
  • Zugang zu geschlossenen Räumen von bestimmten Freizeiteinrichtungen
  • Sportausübungen in geschlossenen Räumen
  • und Beherbergungen. Hier gilt ein Testnachweiserfordernis bei Ankunft sowie zusätzlich alle weiteren 72 Stunden.

Auch Besucherinnen und Besucher von Krankenhäusern sowie von Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen, in denen eine den Krankenhäusern vergleichbare medizinische Versorgung erfolgt, müssen nun einen Testnachweis vorlegen. Für Besucherinnen und Besucher und Beschäftigte in Bayerns Alten- und Pflegeheimen bleibt es bei einem inzidenzunabhängigen Testerfordernis.

Die Testungen dürfen dabei vor höchstens 24 Stunden, im Falle eines PCR-Tests vor höchstens 48 Stunden durchgeführt worden sein. Neben den PCR-, POC-Antigentests und den unter Aufsicht vorgenommenen Selbsttests, wird ab Montag auch ein schriftliches oder elektronisches negatives Testergebnis eines PoC-PCR-Tests anerkannt.

Ausgenommen von der Testnachweispflicht sind entsprechend der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung des Bundes weiterhin vollständig Geimpfte (ab Tag 15) sowie Genesene. Auch Kinder bis zum sechsten Geburtstag sind von der Regelung weiterhin ausgenommen.

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