Posse in der Poppenstraße

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Posse in der Poppenstraße

Die Stadt Ingolstadt kassiert seit Jahren in der Poppenstraße gut ab – auf der rechten Fahrbahnseite. Jetzt hat man sich auch für die linke Seite etwas einfallen lassen, um die klamme Stadtkasse aufzubessern. Ein Schildbürgerstreich. Im wahrsten Sinne des Wortes.

Dies ist ein Text über des Schanzers liebstes Streitthema: das Parken. Oben, unten, rechts und links. Man mag es kaum glauben, aber das ist in der Poppenstraße nicht so eindeutig, wie man vielleicht glauben möchte. Seit Jahren parkt espresso-Redakteur Sebastian Birkl in der Poppenstraße auf der linken Fahrbahnseite, nachdem es auf der rechten Seite unter der Woche nicht mehr erlaubt ist (dazu später mehr). Um das alles nachvollziehbar zu machen, muss man diesen Artikel in zwei Hälften teilen.

Poppenstraße – die linke Seite

Blick in die Poppenstraße aus Richtung Kreuzstraße: Wie man sieht, parken rechts und links alle Fahrzeuge in die selbe Richtung. Hätten Sie's gedacht? Jedes Fahrzeug parkt falsch.

„Sie parkten verbotswidrig auf der linken Fahrbahnseite“, wirft der Verkehrsüberwachungsdienst (VÜD) unserem Redakteur vor. Tatzeit: Dienstag, 28. Oktober, 19:35 bis 20:17 Uhr. „Das gibt’s doch nicht“, denkt der sich. Schließlich parkt er dort seit Jahren. Ein Blick auf das Verkehrsschild verrät: Zu eben dieser Zeit ist das Parken mit Bewohnerparkausweis Süd-West erlaubt. Genau so einen hat unser Redakteur.

Also alles ein Missverständnis? Mitnichten. Auf Nachfrage stellt sich heraus, dass sein Verhalten (und das tausend anderer) bisher einfach nur „toleriert“ wurde. Jetzt aber ist es vorbei mit der Toleranz und die Stadt bittet zur Kasse.

Geht man mit gesundem Menschenverstand an die Sache heran, ergibt sich folgende Situation: In die Poppenstraße darf man nur von „oben“, also von der Kreuzstraße, einfahren. Von „unten“, also der Hohe-Schul-Straße, ist es verboten – Baustellenfahrzeuge und Radfahrer ausgenommen. Nun fährt man also von oben in die Poppenstraße hinein und sucht sich entweder auf der linken oder der rechten Fahrbahnseite – in vermeintlicher Fahrtrichtung – einen Parkplatz. Man muss es unserem Redakteur, dessen Wohnzimmerfenster zur Poppenstraße zeigt und der einen Hang dazu hat, aus eben diesem oft und gerne zu schauen, einfach glauben: So macht das seit Jahren ausnahmslos jeder. Auch für den VÜD war das bisher kein Problem. Doch dieser schildert in einer E-Mail auf Nachfrage plötzlich: „Sie parkten (…) entgegengesetzt der Fahrtrichtung“.

Entgegengesetzt der Fahrtrichtung? Wie kann das sein, wenn man in die Poppenstraße als PKW-Fahrer nur von einer Richtung hineinfahren darf? Das Zauberwort: die Poppenstraße ist laut VÜD eine sogenannte „Blinde Einbahnstraße“. Das seien Straßen, „bei denen lediglich an einem Ende die Ein- oder Ausfahrt durch Zeichen 267 (…) verboten ist.“ Wussten Sie nicht? Wenig überraschend. „Dadurch entsteht jedoch keine Einbahnstraße im rechtlichen Sinne, da das Wenden und Zurückfahren entgegen der bisherigen Fahrtrichtung zulässig sind“, so der VÜD. Und: „Bei sog. ‚blinden Einbahnstraßen‘ ist das Linksparken grundsätzlich verboten.“ Und genau dort stand unser Redakteur: links.

Darf man dort also gar nicht mehr parken, auch wenn es laut Parkschild erlaubt ist? Doch, man darf. Man müsse dafür von der Kreuzstraße in die Poppenstraße einfahren und „um ordnungsgemäß auf der linken Seite am rechten Fahrbahnrand zu parken, am Ende der Poppenstraße wenden.“

Man steht damit natürlich immer noch exakt dort, wo man vorher stand (also aus Sicht der gewöhnlichen Nutzung der Poppenstraße „links“), nur eben nicht mit der Motorhaube nach „unten“, sondern nach „oben“. Ein Irrsinn. Ob sich das in Ingolstadt herumsprechen wird? Einige rote Zettelchen dürften in der Vorweihnachtszeit die Windschutzscheiben schmücken. Ob das im Sinne der Innenstadthändler ist?

Grafik durch VÜD übermittelt

Als Erklärung für das neue Vorgehen an dieser Stelle führt der VÜD eine „unnötige Gefahrenerhöhung für den fließenden Verkehr“ und eine „Vielzahl von Beschwerden“ an. Dazu sei gesagt: Es haben auf der umstrittenen Parkfläche vier PKW Platz. Ob nun Gefahren gebannt und Beschwerden verringert werden, weil diese vier PKW künftig um 180° gedreht stehen? Und entstehen nicht neue Gefahren, wenn man unten plötzlich ein Wendemanöver durchführen muss?

Poppenstraße – die rechte Seite

Haben Sie noch Zeit? Dann auch noch kurz zur rechten Seite der Poppenstraße. Seit Jahren ärgern sich PKW-Fahrer hier über Strafzettel. Etwa auf der Hälfte der Straße befindet sich ein Schild. Absolutes Halteverbot und ein kleiner weißer Pfeil, der Richtung Kreuzstraße zeigt. Nach unten zeigt der Pfeil nicht, was in der Realität dazu führt, dass alle Fahrer denken: Das absolute Halteverbot zeigt nach oben, also darf ich unterhalb des Schildes parken. Damit tappen sie in der Poppenstraße in die nächste Falle. Denn rund 50 Meter weiter oben, einmal um die Häuserecke gelegen und von der Poppenstraße aus nicht einsehbar, befindet sich ein Schild, das eine eingeschränkte Halteverbotszone ausweist. Damit dürfen Sie in der unteren rechten Fahrbahnhälfte der Poppenstraße nicht parken. Sieht man vor Ort nicht und hat man längst vergessen, wenn man versucht, das Schild auf Hälfte der Poppenstraße zu entziffern.

Man könnte das mit einem weiteren Schild leicht beheben – wenn man denn wollte. Stattdessen wird die Poppenstraße zur kommunalen Cashcow.

Gekostet hat unseren Redakteur sein Fehlverhalten übrigens 15 Euro. Sein Tipp: Parken Sie in der Poppenstraße, wenn Sie die Stadt finanziell unterstützen wollen. Lassen Sie es, wenn nicht.

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